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   BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77   

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https://dejure.org/1978,1264
BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77 (https://dejure.org/1978,1264)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1978 - X ZB 1/77 (https://dejure.org/1978,1264)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1978 - X ZB 1/77 (https://dejure.org/1978,1264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus Erstanmeldungen in den Niederlanden - Voraussetzungen für einen Patentanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 928
  • GRUR 1978, 423
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77
    Das Fehlen von Gründen zu derartigen Gesichtspunkten kann nicht als ein Fehlen der Gründe im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG anerkannt werden (BGH GRUR 1964, 201, 202; BGH BlPMZ 1967, 137, 138).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77
    Darin liegt aber nach der ständigen Praxis des Senats kein Fehlen der Gründe im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG (BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Dieser verlangt lediglich, daß die Entscheidung erkennen läßt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.1978 - X ZB 1/77, GRUR 1978, 423 - Mähmaschine u.v. 10.6.1986 - X ZB 13/85, Mitt. 1986, 195 - Kernblech, sowie v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat, jeweils für die vergleichbare Vorschrift des § 100 PatG).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Dem völligen Fehlen der Entscheidungsgründe kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings gleichzustellen sein, wenn die dem Beschluß beigefügten Gründe inhaltsleer, unverständlich und verworren sind (vgl. Beschl. v. 11.04.1967 - Ia ZB 5/66, GRUR 1967, 548, 552 - Schweißelektrode II; v. 26.06.1969 - X ZB 10/68, GRUR 1970, 258, 259 - Faltbehälter; v. 12.10.1976 - X ZB 20/75, GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht; v. 07.03.1978 - X ZB 1/77, GRUR 1978, 423, 424 - Mähmaschine; v. 27.03.1980 - X ZB 1/79, GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel; v. 14.07.1987 - X ZB 1/87, BlPMZ 1988, 111 - Papiermaschinensieb; v. 19.09.1989, aaO. und v. 04.12.1990 aaO.), so daß den Gründen nicht mehr entnommen werden kann, welche rechtlichen Überlegungen und tatsächlichen Feststellungen für die Entscheidung schließlich maßgebend waren (vgl. BGHZ 39, 333, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 07.03.1978 aaO.; v. 04.12.1980 aaO.; v. 10.06.1986 - X ZB 13/85, Mitt 1986, 195 - Kernblech).
  • BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90

    Unwirksam eines Gebrauchsmusters aufgrund mangelnder Neuheit und Erfindungshöhe -

    In der Begründung muß vielmehr zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung genommen werden, und dies darf nicht in einer ganz unverständlichen, verworrenen Weise oder mit sachlich inhaltslosen Redensarten geschehen; es muß zu erkennen sein, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel).

    Ein Begründungsmangel im Sinne der §§ 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG, 18 Abs. 5 Satz 2 GebrMG liegt erst dann vor, wenn sich wegen widersprechender Angaben nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen schließlich für die Entscheidung maßgeblich waren und damit die Gesamtbegründung tragen (BGH GRUR 1978, 423, 424 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel).

  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Das Fehlen von Belegstellen für diese Angaben ist kein Begründungsmangel hinsichtlich eines selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG (vgl. BGH GRUR 1978, 423, 425 - Mähmaschine).
  • BGH, 26.09.1989 - X ZB 19/88

    Voraussetzungen eines Begründungsmangels

    In der Begründung muß vielmehr zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung genommen werden, und dies darf nicht in einer ganz unverständlichen, verworrenen Weise oder mit sachlich inhaltslosen Redensarten geschehen; es muß zu erkennen sein, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel).
  • BGH, 19.09.1989 - X ZB 6/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren wegen

    Dem Erfordernis der Begründung ist genügt, weil klar zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel).
  • BGH, 18.09.1990 - X ZB 3/90

    Prüfungsumfang der angefochtenen Entscheidung bei nicht zugelassener

    Die Beteiligten müssen erkennen können, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine - BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel -).
  • BGH, 10.03.1992 - X ZB 11/91

    Widerruf eines Patents - Verfahren zur Herstellung eines Mischgarns mit Kernfäden

    Sie darf jedoch nicht ganz unverständlich, inhaltsleer oder verworren sein (vgl. Senatsbeschl. v. 7.3.1978 - X ZB 1/77, GRUR 1978, 423, 424 - Mähmaschine; v. 27.3.1980 - X ZB 1/79, GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel; v. 14.7.1987 - X ZB 1/87, BlPMZ 1968, 111 - Papiermaschinensieb; v. 19.9.1989, a.a.O. und v. 4.12.1990 aaO).
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 19/87

    Nichtigkeit eines Patents - Fehlende Patentfähigkeit wegen mangelnder

    Dem Erfordernis der Begründung ist genügt, wenn zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung genommen und zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel).
  • BGH, 10.06.1986 - X ZB 13/85
    Ein solcher liegt erst dann vor, wenn sich wegen widersprechender Angaben nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen schließlich für die Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel).
  • BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81

    Rechtsbescherde gegen Ablehnung eines Patents über das Verfahren zur

  • BGH, 11.03.1982 - X ZB 9/81

    Patent für Verfahren und Schaltungsanordnung zur Audio-Störgeräuschverminderung -

  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77

    Wirkung eines nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes

  • BGH, 22.10.1991 - X ZB 1/91

    Anspruch auf Erteilung eines Patents - Widerruf eines bereits eingetragenen

  • BGH, 04.07.1990 - X ZB 22/89

    Widerruf eines bereits angemeldeten Patents mangels erfinderischer Tätigkeit -

  • BGH, 12.06.1990 - X ZB 16/89

    Patentanmeldung bzgl. eines Fourdrinierbandgewebes zum Herstellen von Papier -

  • BGH, 14.07.1987 - X ZB 1/87
  • BGH, 06.07.1982 - X ZB 19/81

    Umfang der gerichtlichen Feststellungen hinsichtich Prüfung der Erfindungshöhe

  • BGH, 19.09.1989 - X ZB 11/88

    Vorliegen der erforderlichen Erfindungshöhe - Zulassung einer Rechtsbeschwerde -

  • BGH, 29.06.1989 - X ZB 17/88

    Erlöschen eines Gebrauchsmusters durch Zeitablauf - Anforderungen an das

  • BGH, 07.03.1989 - X ZB 26/87

    Gebrauchsmuster für eine Kreiselegge mit einer hinter dem Arbeitsbereich der

  • BGH, 28.01.1988 - X ZB 2/87

    Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters - Ausreichende Begründung des Beschlusses

  • BGH, 12.11.1987 - X ZB 11/87

    Anmeldung eines Patents für einen Luftschlitzauslass zum Einblasen von Zuluft in

  • BGH, 18.09.1986 - X ZB 1/86

    Prüfungsumfang bei nicht zugelassener Rechtsbeschwerde - Bedeutung und Umfang des

  • BGH, 08.10.1991 - X ZB 17/90

    Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des

  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 27/86

    Notwendigkeit der Begründung von Beschlüssen des Bundespatentgerichtes -

  • BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78
  • BGH, 26.06.1986 - X ZB 17/85

    Anmeldung eines Patents für eine Vorrichtung zur dosierten Übergabe von Schüttgut

  • BGH, 12.05.1987 - X ZB 21/86
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